Die Vermittlung von Genossenschaftsanteilen ist für jedermann zulassungsfrei!»
Hier noch einmal zur Klarstellung:
Wer Genossenschaftsanteile verkauft oder vertreibt, benötigt keine Zulassung nach § 34 c oder § 34 d der GewO ( Gewerbeordnung ).
Die geforderte Sachkundeprüfung vor der IHK gemäß VersVermV entfällt ebenso, wie der Nachweis einer Vermögensschaden – Haftpflichtversicherung.
Die übliche Registrierung als Finanzvermittler mit Eintrag in der AVAD kommt nicht zum tragen. Einzig eine Gewerbeanmeldung nach §14 GewO sollte vorliegen.
Alle Versicherungsvermittler, Agenturinhaber, Makler und Vertriebsleute können Genossenschaftsanteile auch in Zukunft ohne besondere Genehmigungen vertreiben.
Leider wird dies von vielen Behörden und Institutionen nicht immer so umgesetzt. Daher bieten wir durch unsere Netzwerkpartner hier im Bedarfsfall entsprechende Unterstützung und Hilfestellung an.
Ebenfalls unterstützen wir Sie durch unser Projekt WCN-europäische Mittelstands akademie bei der Gründung, bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung, sowie bei einer angestrebten Qualifizierung.
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